WAS IST KINDERTAGESPFLEGE IN ANDEREN GEEIGNETEN RÄUMEN ? 

Bei der „Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen“ handelt es sich um eine Betreuung außerhalb der Wohnung der Tagespflegeperson bzw. der Personensorgeberechtigten, bei der sich in der Regel mindestens zwei Tagespflegepersonen zusammenschließen, um in eigens für diesen Zweck genutzten Räumen Kinder in Kindertagespflege zu betreuen. Damit können bis zu zehn Kinder unter 3 Jahren gleichzeitig in anderen geeigneten Räumlichkeiten betreut werden.

Seit dem 01. Januar 2026 gewährt die Stadt Kehl einen Zuschuss, wenn Sie Ihr Kind in einer Großtagespflegestelle des Tageselternvereins Kehl betreuen lassen. Entsprechend sind unsere Plätze in der zentralen Vormerkung berücksichtigt. Durch diesen Zuschuss sind die Kosten für die Betreuung in etwa den Kindergartengebühren gleichgestellt. Im Vorfeld muss die vorrangige Zuständigkeit der wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) oder des Arbeitsamtes bzw. Jobcenters ausgeschlossen werden.   Wir beraten Sie gerne weiterführend zu diesem Thema.

Kinder, die im Anschluss an die Kindertagespflege einen Betreuungsplatz in der Kita benötigen, werden bei der Platzvergabe nach dem dritten Geburtstag besonders berücksichtigt!

Wenn Sie sich für diese Form der Kindertagespflege interessieren, dann kontaktieren Sie uns gerne!