Für Eltern

Was ist Kindertagespflege?
Die Kindertagespflege ist aus gesetzlicher Sicht der institutionellen Kinderbetreuung (Kindergarten) gleichgestellt. Sie ist ein eigenständiges Angebot der Kinderbetreuung. Die Kindertagespflege hat denselben Förderauftrag wie andere Kinderbetreuungen: 

Bildung, Erziehung und Betreuung

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Die Atmosphäre bei einer Tagespflegeperson ist familiär und die Gruppen sind mit höchstens fünf Kindern gleichzeitig klein und überschaubar. Das sind Faktoren, welche die Kindertagespflege als Betreuungsform beliebt macht. Dabei wird das Tageskind in die Tagesstrukturen der Tageseltern bzw. Tagesfamilie eingebunden und erlebt so eine familienähnliche und individuelle Betreuung.

Besonders für Kinder unter drei Jahren ist diese Form der Betreuung eine attraktive Alternative.

Für Kinder über drei Jahren (Ü3) kann die Kindertagespflege als Ergänzung oder als Alternative genutzt werden, wenn die Zeiten durch andere Betreuungen nicht vollständig oder ausreichend abgedeckt werden.

Auch für Schulkinder bis 14 Jahren hält die Kindertagespflege passende Betreuungsangebote bereit: durch eine Tagespflegeperson können hier Unterrichtsausfall, später Schulbeginn oder Nachmittage ohne Betreuungsangebot abgedeckt werden.

Was für Möglichkeiten der Kindertagespflege gibt es?

Tagespflegeperson

Die Tagespflegeperson arbeitet auf selbständiger Basis und betreut die Tageskinder im eigenen Haushalt. In der Regel betreut eine Tagespflegeperson bis zu fünf Kindern zwischen 0-14 Jahren.

Hier verhandeln die Tagespflegepersonen die Konditionen der Betreuung selbst - wir helfen gerne bei der Vermittlung!

Im Haushalt der Eltern

Die Tagespflegeperson betreut das Tageskind im eigenen Haushalt der Eltern.

Entweder tritt sie als selbstständige Person auf oder wird von den Eltern als „Kinderfrau“ eingestellt.

Betreuung in anderen geeigneten Räumen

Eine weitere Form der Kindertagespflege ist die Betreuung von Kindern in „anderen geeigneten Räumen“ (Kitapf-agR)

Ähnlich wie in einer Kindertagesstätte werden hier mehrere Kinder von Tagesmüttern/ Tagesvätern in anderen geeigneten Räumen betreut.

Mehr können Sie unter der Rubrik „Gruppen“ lesen.

 

Was kostet die Kindertagespflege?

Die Kosten für die Kindertagespflege liegen in der Regel bei 7,50 € pro Kind und Stunde. Hierfür können Zuschüsse beim Landratsamt beantragt werden. Diese sind abhängig von Alter des Kindes und Nettoeinkommen der Erziehungsberechtigten. Der Stundensatz kann bei selbstständigen Tagespflegepersonen variieren.

Wenn Sie hierzu mehr Informationen möchten, dann kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne!